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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der G&B Operations GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der G&B Operations GmbH, Dammweg 7a, 55130 Mainz (nachfolgend „Verkäufer") und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Der Verkäufer richtet sein Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden und beliefert keine Verbraucher.

(4) Der Kunde bestätigt mit der Anfrage, dass er als Unternehmer handelt. Der Verkäufer kann einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen und die Ausführung bis zur Vorlage zurückstellen.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos liefert.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Produkten auf der Website des Verkäufers dient ausschließlich der Information über den Leistungsumfang. Sie ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Bestellung. Eine Bestellmöglichkeit über die Website besteht nicht.

(2) Verträge kommen ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Angebots des Verkäufers und einer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Anfragen des Kunden, gleich in welcher Form, sind unverbindlich.

(3) Angebote des Verkäufers sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.


§ 3 Produkte mit Abgabebeschränkung

(1) Produkte, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, dürfen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) nur an Fachkreise im Sinne des § 3 Nummer 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) abgegeben werden.

(2) Der Verkäufer prüft vor Vertragsschluss, ob die Abgabevoraussetzungen vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig und zutreffend zu machen.

(3) Der Verkäufer kann die Abgabe verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden oder Zweifel an ihrem Vorliegen bestehen. Ein Anspruch auf Belieferung besteht nicht.

(4) Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter und von Nachteilen frei, die daraus entstehen, dass er unzutreffende Angaben zu den Abgabevoraussetzungen gemacht hat.


§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Versandkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

(3) Preislisten sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Belieferung zu den dort genannten Konditionen.


§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.

(2) Der Verkäufer kann bei erstmaliger Belieferung, bei Bestellungen nach Kundenspezifikation sowie bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorkasse verlangen oder die Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin in Textform vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, bei vereinbarter Vorkasse mit Zahlungseingang. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug, insbesondere sein Recht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, bleiben unberührt.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Kunden über.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(5) Ist die bestellte Ware nicht verfügbar, weil der Verkäufer ohne eigenes Verschulden von seinem Zulieferer nicht beliefert wird, obwohl er ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird unverzüglich informiert; bereits erbrachte Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

(6) Auf Wunsch des Kunden geben wir dessen E-Mail-Adresse und Telefonnummer an den Versanddienstleister weiter, damit dieser über die Zustellung informieren kann. Die Weitergabe erfolgt nur auf Grundlage einer erteilten Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, gibt der Verkäufer die überschießenden Sicherheiten nach seiner Wahl frei; die Abtretung erstreckt sich von vornherein nicht auf den überschießenden Teil.

(3) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Ware zugreifen.


§ 8 Kein Widerrufsrecht, keine Rücknahme

(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz steht nur Verbrauchern zu.

(2) Eine Rücknahme mangelfreier Ware ist ausgeschlossen. Grund hierfür ist, dass bei den gelieferten Produkten nach Verlassen des Lagers die sachgerechte Lagerung, die Unversehrtheit der Verpackung und die Einhaltung der Haltbarkeit nicht mehr überprüft werden können.

(3) Nimmt der Verkäufer im Einzelfall gleichwohl Ware zurück, geschieht dies freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Rücknahme setzt eine vorherige Abstimmung in Textform voraus. Der Verkäufer kann die Erstattung von einem angemessenen Abschlag abhängig machen.

(4) Bei Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurde, ist eine Rücknahme in jedem Fall ausgeschlossen.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben von den Absätzen 2 bis 4 unberührt.


§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen insbesondere Transportschäden, beschädigte Umverpackungen, Abweichungen in Menge oder Art sowie erkennbar unzureichende Restlaufzeiten der Haltbarkeit. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf, bleiben die Rückgriffsansprüche des Kunden nach den §§ 445a, 445b BGB einschließlich der dort geregelten Verjährung und Ablaufhemmung unberührt.

(3) Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Eine Garantie besteht nur, soweit sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.


§ 10 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


§ 11 Anwendung, Lagerung und Weiterverkauf

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte entsprechend ihrer Zweckbestimmung, der Gebrauchsanweisung und den Angaben des Herstellers zu verwenden, zu lagern und zu transportieren.

(2) Veräußert der Kunde die Ware weiter, ist er verpflichtet, die Produktinformationen, Warnhinweise, Gebrauchsanweisungen und beigefügten Begleitdokumente unverändert an seine Abnehmer weiterzugeben und die für ihn geltenden produkt-, abgabe- und werberechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika sowie der MPAV.

(3) Kennzeichnung, Verpackung, Gebrauchsanweisung und Begleitdokumente dürfen nicht entfernt, überklebt, verdeckt oder verändert werden. Dies gilt auch für die Angaben zum Hersteller und zum Importeur.

(4) Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 beruhen.


§ 12 Rückverfolgbarkeit, Meldepflichten und Rückruf

(1) Der Kunde führt Aufzeichnungen, die es ihm für den in Artikel 10 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/745 genannten Zeitraum ermöglichen anzugeben, an welche Wirtschaftsakteure, Gesundheitseinrichtungen oder Angehörigen der Gesundheitsberufe er die gelieferten Produkte abgegeben hat. Die Aufzeichnungen müssen die Chargen- oder Losnummer enthalten.

(2) Der Kunde teilt dem Verkäufer Beschwerden, mutmaßliche Vorkommnisse sowie den Verdacht auf nicht konforme oder gefälschte Produkte unverzüglich in Textform mit. Weitergehende gesetzliche Melde- und Anzeigepflichten des Kunden bleiben unberührt.

(3) Im Fall einer Rücknahme, eines Rückrufs oder einer sonstigen Korrekturmaßnahme wirkt der Kunde unverzüglich mit. Er stellt dem Verkäufer auf Anforderung die Angaben nach Absatz 1 zur Verfügung, gibt Sicherheitsanweisungen unverändert an seine Abnehmer weiter und stellt die weitere Abgabe der betroffenen Chargen unverzüglich ein.

(4) Kommt der Kunde seinen Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 nicht nach, stellt er den Verkäufer von den hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und von Ansprüchen Dritter frei.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.


Fassung vom 7. September 2026